Willkommen bei Dortmunder Fahrservice GmbH
Krankenfahrten (alle Kassen):
Dialysefahrten in und um NRW, Reha- oder Bestrahlungs- sowie Entlassungsfahrten: Dortmunder Fahrservice ist Ihr Partner! Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen ab und erstellen Ihnen gerne eine ordentliche Rechnung zur Vorlage bei Ihrer privaten Krankenkasse.
Aus Erfahrung wissen wir bereits, dass die Abrechnung der Fahrten, Zuzahlungen, die generellen Leistungen der Krankenkassen oder die Genehmigungen Verwirrung stiften können. Als Dienstleister, der sich selbst als Ihr Partner versteht, helfen wir nicht nur telefonisch bei Ihren Fragen, sondern leisten auch Unterstützung beim Besorgen der notwendigen Unterlagen. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen!
Rollstuhlfahrten Sitzend
Mit unseren Spezialfahrzeugen Ford Transit Connect und Ford Transit Custom und dem dazugehörigen geschulten Personal bringen wir Sie an jeden beliebigen Ort.
Die beiden Fahrzeuge sind durch die Rampen für Elektro- oder Standartrollstühle geeignet. Gurte verhindern ein Verrutschen oder Herauskippen aus dem RollsZustrom
Krankentransportschein
Fahrtkostenübernahme durch die Krankenkasse
Als Rollstuhlfahrer haben Sie immer Anspruch auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal „aG“.
Verfügen Sie bereits über diesen Ausweis, so können Sie sich von Ihrem Arzt die Verordnung einer Krankenbeförderung ausstellen lassen, wenn ein Arztbesuch ansteht. Die Fahrten sind dann für Sie kostenfrei. Wir rechnen die Fahrten für Sie mit den dementsprechenden Krankenkassen ab.

Ihre Kostenübernahme
Ihre gesetzliche Krankenkasse oder Ihre Berufsgenossenschaft kann einen Teil, oder Ihre Gesamtkosten übernehmen. Wir können für Sie die Fahrtkosten dem Kostenträger in Rechnung stellen.
Sie brauchen dazu:
Eine Kostenübernahme ihrer Krankenkasse.
Einen Schwerbehindertenausweis mit den Buchstaben aG, Bl, H
Eine ärztliche Verordnung von Ihrem Arzt für eine Krankenbeförderung mit dem Taxi oder einem Mietwagen
Versicherte der Pflegestufe II und der Pflegestufe III haben einen Anspruch auf die Kostenübernahme.
Ihre Zuzahlung beträgt:
10% des Fahrpreises (mindestens 5,00 €, maximal 10,00 €)
Bei Vorlage Ihres Befreiungsausweises sind Sie von dieser Zuzahlung befreit.
Arbeits- und Arbeitswegeunfälle werden von Uns direkt mit den jeweiligen Berufsgenossenschaften abgerechnet.